Vermögensschaden24
Staatsrat-Schwamb-Str. 73
55278 Undenheim
Telefon: 06737 / 712999
Telefax: 06737 / 712998
 
Öffnungszeiten:
Mo-Fr. 09.00 - 12.00 Uhr
Mo-Fr. 13.00 - 16.00 Uhr
Do. von 09.00 - 18.00 Uhr

Vermögensschaden - Haftpflichtversicherung für
Steuerberater und Steuerbevollmächtigte

Die Leistung der Berufshaftpflichtversicherung
 

Ihr Risiko ohne Vermögensschadenhaftpflichtversicherung:

Steuerberater und Steuerbevollmächtigte haften ihren Mandanten gegenüber nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für jedes Berufsversehen. Dabei sind die sich ständig ändernden Steuervorschriften und neue höchstrichterliche Entscheidungen zu beachten.

Gegen diese sich aus Ihrer Berufstätigkeit ergebenden Gefahren müssen Sie sich absichern.


 

Ihr Schutz durch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung:

 
Im Schadenfall:

Kümmert sich Vermögensschaden24 gemeinsam mit dem Versicherungsunternehmen um die Prüfung der Haftungsfrage. Begründete Haftpflichtansprüche werden schnell und vertraulich reguliert, unbegründete abgewehrt.
Vermitteln wir Ihnen Versicherungsschutz gegen Vermögensschäden, die während der Dauer des Versicherungsvertrages verursacht werden. Der Versicherungsschutz kommt Ihnen auch dann zugute, wenn Sie ihren Beruf nicht mehr ausüben und wirkt auch für die Erben. In den meisten Fällen beträgt die Nachhaftung 30 Jahre.
Bieten wir Ihnen Konzepte für eine Anschlussversicherung zu einer bereits bestehenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bei einer anderen Gesellschaft.
Kümmert sich Vermögensschaden24 um besonders erhöhte Versicherungssummen für die Bearbeitung großer Einzelobjekte.
 
weiter
Downloads
Schadenbeispiele Steuerberater und Bevollmächtigte
Allgemeine Auftragsbedingungen
Beispiel Schadenregulierung
Merkblatt Sozietätsklausel

Merkblatt f. Steuerberater und Bevollmächtigte

Informationen
Anschlussversicherung
Anfrage vorläufige Deckungszusage
Formular f. individuelle Anfragen
Seite drucken
Seite weiterempfehlen
Zu Favoriten